Consulting-Leistungen
aristo management & advisory GmbH
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Unterstützungs-, Projektleitungs- und Interimsmanagementleistungen im Bereich IT, Digitalisierung, Organisations- und Prozessberatung (nachfolgend „Consulting-Leistungen“).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von unterstützenden Beratungs- und Dienstleistungen.
- Es wird ausdrücklich klargestellt:
- Es wird kein Werk geschuldet.
- Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Erfolg geschuldet.
- Es besteht keine Ergebnis- oder Erfolgshaftung.
- Der Anbieter übernimmt keine Gesamtprojektverantwortung, keine Generalunternehmerstellung und keine Organisationsverantwortung für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers.
- Entscheidungen verbleiben ausschließlich beim Auftraggeber.
§3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
- Beratungsleistungen können insbesondere umfassen:
- Analyse bestehender Strukturen
- Konzeptionelle Empfehlungen
- Projektbegleitung
- Moderation von Workshops
- Interimsunterstützung in Leitungsfunktionen
- Empfehlungen und Konzepte stellen fachliche Einschätzungen dar und ersetzen keine eigenständige Prüfung durch den Auftraggeber.
- Der Anbieter ist in der Art der Durchführung frei, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:
- die Richtigkeit bereitgestellter Informationen,
- die Umsetzung von Empfehlungen,
- die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.
- Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, wenn erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erfolgen.
§5 Vergütung
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Tagessätze, Stundensätze oder Pauschalen.
- Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zurückzuhalten.
§6 Keine Rechts- oder Steuerberatung
- Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.
- Es erfolgt keine Steuerberatung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtliche und steuerliche Fragen eigenständig prüfen zu lassen.
§7 Haftung
(1) Grundsatz
Der Anbieter haftet nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
(2) Unbeschränkte Haftung
Unbeschränkt haftet der Anbieter ausschließlich:
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
(3) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf:
die Höhe der im jeweiligen Projekt gezahlten Vergütung, maximal jedoch auf 50.000 EUR je Schadensfall.
(4) Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
- entgangenen Gewinn
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- Produktionsausfall
- Datenverlust (sofern keine Datensicherung beim Auftraggeber erfolgt)
- Budgetüberschreitungen von Projekten
- unternehmerische Fehlentscheidungen des Auftraggebers
- fehlerhafte Umsetzung von Empfehlungen
- Projektverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen
(5) Haftung für Drittleistungen
- Der Anbieter haftet nicht für Leistungen Dritter.
- Empfehlungen zu Software, Tools oder Dienstleistern begründen keine Haftung für deren Leistung.
(6) Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 24 Monate nach Leistungserbringung.
§8 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
- Hierzu zählen insbesondere:
- behördliche Maßnahmen
- Ausfall von Infrastruktur
- Krankheit
- Pandemien
- Streik
§9 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
- Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
- Öffentlich bekannte oder rechtmäßig erlangte Informationen sind ausgenommen.
§10 Urheber- und Nutzungsrechte
- Konzepte, Präsentationen, Dokumente und Methoden bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
- Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§11 Selbstständigkeit
- Der Anbieter erbringt Leistungen als selbstständiger Unternehmer.
- Es wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
- Weisungsrechte bestehen ausschließlich hinsichtlich des vereinbarten Leistungsziels, nicht hinsichtlich Art und Weise der Durchführung.
§12 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der aristo management & advisory GmbH.
